● §40 Abs. 4 SGB XI · ab Pflegegrad 1

Treppenlift? Bis zu 4.180 € zahlt die Pflegekasse.

Mit anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse Ihren Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und vermitteln Angebote von geprüften Fachbetrieben in Ihrer Region.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Nähe
  • Bis zu 4× nutzbar im Haushalt

Kostenlose Treppenlift-Beratung

In 1 Minute anfragen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

🔒 SSL-gesichert✓ keine Kosten✓ keine Verpflichtung
4.180 € Zuschuss je Maßnahme – im Haushalt bis zu 4× (16.720 €) ✓ ab Pflegegrad 1
So einfach geht's

In 3 Schritten zum bezuschussten Treppenlift

01

Anfrage senden

Formular ausfüllen – Bedarf, PLZ und Pflegegrad genügen.

02

Beratung & Angebot

Ein geprüfter Fachbetrieb aus Ihrer Region meldet sich mit einem passenden Angebot.

03

Zuschuss sichern

Antrag vor dem Einbau stellen – bis zu 4.180 € übernimmt die Pflegekasse.

Gut zu wissen

Der Zuschuss – einfach erklärt

  • Bis 4.180 € je „wohnumfeldverbessernder Maßnahme" (§40 Abs. 4 SGB XI)
  • Bereits ab Pflegegrad 1 – für Treppenlift, Rampen, Türverbreiterung u. v. m.
  • Leben mehrere Berechtigte im Haushalt: bis zu 4× = 16.720 €
  • Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen – wir zeigen Ihnen wie
Jetzt kostenlos anfragen
Älterer Mann lächelt zufrieden auf einem Treppenlift zu Hause
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