Ihre Bereiche
Womit können wir helfen?
Wählen Sie Ihr Thema – die kostenlose Beratung fordern Sie in einer Minute an.
Treppenlift
bis 4.180 € · §40 Abs. 4 SGB XI
Sicher zwischen den Etagen – gerade oder kurvige Treppe, innen wie außen.
Kostenlos anfragen →
Barrierefreies Bad
bis 4.180 € · §40 Abs. 4 SGB XI
Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Beläge – sicher und komfortabel.
Kostenlos anfragen →
Rollstuhl
über die Krankenkasse · §33 SGB V
Standard, Aktiv- oder Elektro-Rollstuhl – mit Verordnung über die Kasse.
Kostenlos anfragen →
Pflegebett
über die Pflege-/Krankenkasse · §40 SGB XI
Elektrisch verstellbar – meist leihweise über die Kasse, ohne oder geringe Zuzahlung.
Kostenlos anfragen →
Gut zu wissen
Der 4.180-€-Zuschuss – einfach erklärt
Für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme – bereits ab Pflegegrad 1.
- Für Treppenlift, Badumbau, Rampen, Türverbreiterung u. v. m.
- Leben mehrere Berechtigte im Haushalt: bis zu 4× = 16.720 €
- Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen – wir zeigen Ihnen wie