● §40 Abs. 4 SGB XI & §33 SGB V

Barrierefrei wohnen – die Kasse zahlt mit.

Treppenlift, barrierefreies Bad oder Rollstuhl: Mit Pflegegrad bzw. ärztlicher Verordnung übernimmt die Kasse einen großen Teil der Kosten. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und vermitteln geprüfte Fachbetriebe und Sanitätshäuser in Ihrer Region.

  • Bis 4.180 € Zuschuss
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Geprüfte Partner in Ihrer Nähe
Beratung zu Umbau & Hilfsmittel
4.180 €je Maßnahme
Gut zu wissen

Der 4.180-€-Zuschuss – einfach erklärt

Für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme – bereits ab Pflegegrad 1.

  • Für Treppenlift, Badumbau, Rampen, Türverbreiterung u. v. m.
  • Leben mehrere Berechtigte im Haushalt: bis zu 4× = 16.720 €
  • Wichtig: Antrag vor Baubeginn stellen – wir zeigen Ihnen wie
Barrierefrei und sicher zu Hause wohnen
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